Rechtssicherheit

Artificial Intelligence

Europäische Union verabschiedet AI Act

AI Act European UnionBereits im April 2021 leitete die EU-Kommission ein Gesetzgebungsverfahren für eine KI-Verordnung ein. Im Sommer 2023 hat das Europäische Parlament die rasante Entwicklung von generativen KI-Systemen in seinen Änderungsvorschlägen einbezogen. Ende 2023 kam zu einer Einigung von Parlament, Rat und Kommission. Nach der Zustimmung der Mitgliedsstaaten im Ausschuss der ständigen Vertreter Anfang Februar, hat vor wenigen Tagen auch das Parlament den AI Act in der Fassung des Trilog-Ergebnisses gebilligt. Auch wenn es noch eines letzten formalen Beschlusses des Rates bedarf, kann nun mit einem Inkrafttreten des AI Act im Frühsommer gerechnet werden. Die meisten Bestimmungen werden allerdings erst 24 Monate später anwendbar sein.

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Tipps und Tools DSGVO

EU-Datenschutz für Unternehmen

DSGVOJedes Unternehmen ist für den Schutz der Daten seiner Kunden verantwortlich. Grundsätzlich braucht jedes Unternehmen auch eine Datenschutzerklärung, die transparent Aufschluss darüber gibt, wie der Umgang mit den Daten geregelt ist. Diese Datenschutzerklärung muss leicht auffindbar veröffentlicht werden. Spätestens ab 25. Mai 2018 auch auf der Internetseite.

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IT-Sicherheitsgesetz

Das IT-Sicherheitsgesetz

IT-Sicherheit Website

Der erste Teil der KRITIS-Verordnung zur Umsetzung des IT-Sicherheitsgesetzes ist am 3. Mai 2016 in Kraft getreten. Ziel des IT-Sicherheitsgesetzes ist die Verbesserung der IT-Sicherheit bei Unternehmen und ein besserer Schutz der Internet-User.

Betreiber von kommerziellen Internetseiten müssen höhere Anforderungen in punkto Sicherheit erfüllen. Das bedeutet konkret:  

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Creative Commons

Freie Inhalte

By LuMaxArt_Gold_Guys_With_Creative_Commons_Symbol

Inhalte, die kostenfrei genutzt werden dürfen, sind freie Inhalte / Open Content. Das ist der Fall, nachdem gesetzliche Schutzfristen abgelaufen sind. Diese Werke gelten dann als gemeinfrei. Das ist auch der Fall, wenn der Urheber die Nutzungsrechte an seinem Werk unter eine freie Lizenz gestellt hat. Dennoch sind diese Inhalte urheberrechtlich geschützt.

Für die Lizenzierung eines Werks als "freien Inhalt" gibt es verschiedene Möglichkeiten.

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Informationssicherheit im Unternehmen

Sicherheit ist Chefsache

Foto Zettelbox mit Kugelschreiber

Sicherheitsmaßnahmen sind keinesfalls immer mit umfangreichen Investitionen in Technik und hoch qualifiziertes Personal verbunden. Mit Sicherheit aber verursachen Lücken, Ausfälle, Diebstahl, Verlust an Daten große Wiederbeschaffungskosten und mitunter auch gravierende Wettbewerbsnachteile.

Die wichtigsten Erfolgsfaktoren für eine solide Sicherheit im Unternehmen sind: Information, Organisation, Disziplin und Routine.

Bayerns Wirtschaftsstaatssekretär Roland Weigert 2023: „Hackerangriffe sind mitunter eine existenzielle Bedrohung für Unternehmen. Sie verursachen innerhalb der deutschen Wirtschaft jährlich über 200 Milliarden Euro an Schäden. Gerade bayerische Firmen, die mit ihren Schlüsseltechnologien und ihrem Know-how weltweit führend sind, stehen oft im Fadenkreuz der internationalen Cyberkriminalität und Wirtschaftsspionage. In Anbetracht der akuten Bedrohungslage ist es entscheidend, dass Unternehmen sich präventiv um den notwendigen Schutz vor Cyberangriffen kümmern.“

Die Bayerische Staatsregierung unterstützt gerade KMUs bei der Realisierung und Umsetzung von IT-Sicherheit mit dem Förderprogramm „Digitalbonus.Bayern“.

Was können Sie mit niedrigem Aufwand sofort umsetzen?

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Datensicherheit

Blick auf die Altstadt RegensburgJedes 5. Unternehmen in Deutschland wird ausgespäht, sagt Florian Seitner vom Cyber-Allianz-Zentrum des Bayerischen Landesamts für Verfassungsschutz.

Bayerische Unternehmen, auch kleinere und mittlere Unternehmen, zeichnen sich durch einen hohen Innovationsgrad aus und sind damit ein beliebtes Ziel für Spionageangriffe.

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Fernabsatzrecht

Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick

fernabsatzrecht

  • Rückgaberecht entfällt ersatzlos
  • 14 Tage Widerrufsfrist für Verbraucher (europaweit einheitlich)
  • Widerruf muss von Seiten des Verbrauchers eindeutig erklärt werden, jedoch ohne Formerfordernis
  • Fristbeginn: ab dem Zeitpunkt des Warenerhalts (mit Erhalt der letzten Teillieferung)
  • Käufer trägt Kosten der Rücksendung (das Untergangsrisiko trägt allerdings immer der Unternehmer)
  • Verkäufer muss Kosten der Lieferung erstatten, in der Höhe der günstigsten angebotenen Versandart
  • Rückerstattung der erhaltenen Ware und des Kaufpreises spätestens innerhalb 14 Tagen
  • Unternehmen müssen für die Erstattung des Kaufpreises dasselbe Zahlungsmittel verwenden wie der Kunde (in AGB darauf hinweisen)

Es gelten keine Übergangsfristen. Unwirksam gewordene Rechtsvorschriften auf der Homepage sind abmahnfähig.

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Privatsphäre

Privatsphaere Social MediaVeränderte Nutzungsregelungen bei facebook und google+ führen dazu, dass in den sozialen Netzwerken zunehmend mehr Werbeanzeigen mit Nutzerprofilen von Freuden gekoppelt sind.

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Copy + Paste? Copy + Right!

Urheberschaft

Grafik Copyright

Jedes Werk, ob Text, Bild, Kunstwerk hat einen Urheber. Das Recht der Urheberschaft ist unveräußerlich.

Ein wesentlicher Punkt dabei ist, dass der Urheber stets mit Namen genannt werden muss. Beim Zitat oftmals noch mit bibliografischen Angaben, bei Reproduktionen von Bildern mit vollem Namen.

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Recht am Bild

Allgegenwärtig, wirkungsmächtig, alltäglich

Cover: Wagenknecht: Tölle: Recht am Bild

Bilder sind wirkungsmächtig und in der sich verändernden Medienlandschaft von immer höherer Bedeutung.

Bilder sind allgegenwärtig. Bildbearbeitung jedermann zugänglich und die Veröffentlichung auf digitalen Plattformen alltäglich.

Über den juristisch einwandfreien Umgang bei der Veröffentlichung und Verwertung von Fotografien herrscht in weiten Teilen große Unkenntnis. Das muss nicht so bleiben.

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Wer besitzt das Internet?

Cover: Stefan Kraft (Hg.) Wer besitzt das Internet?Stefan Kraft hat 2012 im Promedia Druck- und Verlagshaus unter dem Titel Wem gehört das Internet? eine Streitschrift herausgegeben.

Zankapfel: Die Freiheit im Netz versus Urheberrecht. Besonders spannend innerhalb der Panoptikums unterschiedlichster Perspektiven ist die Debatte "Raubkopierer" gegen "Content Mafia" und die Problematisierung der Rolle, die die Künstler sich selbst zuschreiben.

These: Die Netzgemeinde ist die falsche Adresse für den Vorwurf, das Urheberrecht zu missachten. Waren es früher die Verlage, die Werke auf den Markt brachten, sind es nur Konzerne wie youtube oder facebook mit ihrem unschlagbaren Geschäftsmodell. Die user stellen ihre Inhalte dort kostenlos (und nicht immer legal) selbst ein. Künstler sollen ihre Tantiemen also dort einfordern, wo mit ihren digitalisierten Kunstwerken Gelde verdient wird und nicht auf Foren wie Tauschbörsen für z.B. Musik.

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