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Urheberschaft

Grafik Copyright

Jedes Werk, ob Text, Bild, Kunstwerk hat einen Urheber. Das Recht der Urheberschaft ist unveräußerlich.

Ein wesentlicher Punkt dabei ist, dass der Urheber stets mit Namen genannt werden muss. Beim Zitat oftmals noch mit bibliografischen Angaben, bei Reproduktionen von Bildern mit vollem Namen.

Nutzungsrecht

Für die Verwendung von Texten, die über ein Zitat hinausgehen, und von Bildern ist es notwendig beim Urheber die Genehmigung für die Nutzung einzuholen. Der Urheber bzw. der Inhaber der Verwertungssrechte (Verlag, Lizenzagenturen) kann dieses Recht einräumen.

Jedoch nicht pauschal und für immer. Der Umfang der Nutzungsrechte wird genau definiert:

  • Wer hat das Nutzungsrecht
  • Zu welchem Zweck
  • In welcher Größe (bei Bildern) / Umfang (bei Texten)
  • In welchen Medien (Tagespresse, Internet, Werbematerialien etc.)
  • In welcher räumlichen Reichweite
  • In welcher zeitlichen Dimension

Nach diesen Parametern errechnet sich der Preis für das Nutzungsrecht.

Lizenzfrei?

Lizenzfrei bedeutet nicht, dass grundsätzlich keine Gebühren zu entrichten sind. Auch wenn manche Bilder kostenfrei aus Bilddatenbanken kostenfrei herunter zu laden sind. Jedoch ist damit immer die Pflicht verbunden, den Urheber in der gewünschten Form anzugeben. Das steht in den Nutzungsbedingungen. 

Lizenzfrei bedeutet, dass ggf. einmalig eine Summe entrichet wird und dass, derjenige, der sich für die Verwendung des Werks registriert hat, das Motiv beliebig oft verwendet werden darf. Doch es darf nicht an Dritte weitergegeben werden.

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